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Frederics Guide für München

Frederics Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frederics Serviced Apartments AGB's (PDF)

1. Übersendung von Vertragsunterlagen

1.1 Der Mieter erhält den Mietvertrag, den Zahlplan und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen per pdf-Datei übermittelt. Der Mieter hat ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Mietvertrages vorab per Fax oder e-Mail und in doppelter Ausfertigung per Post zu übersenden.

1.2 Der Mieter übermittelt weiterhin eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises bzw.Reisepasses per Post oder e-Mail.

2. Einzug/Übergabe des Apartments

2.1 Das Apartment kann zum Beginn des Mietverhältnisses ab 14.30 Uhr bis einschließlich 17.30 Uhr bezogen werden. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

2.2 Sollte der Einzug am Wochenende oder nach 17.30 Uhr erfolgen, kann nach entsprechender Voranmeldung die Schlüsselübergabe über die Schlüsselsafes an den Häusern erfolgen.

3. Verlängerung des Mietvertrages

3.1 Der Mietvertrag kann mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen vor Beendigung des Mietverhältnisses verlängert werden. Die Mietverlängerung kommt erst dann zustande, wenn diese dem Mieter mündlich bzw. schriftlich von dem Vermieter bestätigt worden ist.

3.2 Preiserhöhungen bei Verlängerungen bleiben vorbehalten.

4. Kündigung

4.1 Sollte ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen des § 549 Abs. 2. Nr. 2 BGB.

4.2 Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, usw.).

5. Zahlungen der Miete und Serviceleistungen

Die Miete und die gebuchten Serviceleistungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 1. Werktag des Monats an den Vermieter durch Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Mieter)/Barzahlungen in Euro auf nachstehendes Konto zu bezahlen:

Kontoinhaber: IPG Immobilien Projekt GmbH
Bank: HypoVereinsbank München
Bankleitzahl: 700 202 70
Konto-Nr.: 666 867 980
BIC / SWIFT: HYVE DE MM XXX
IBAN: DE26 7002 0270 0666 8679 80

 

Kreditkartenzahlung:
Zahlungen sind mit folgenden Kreditkarten möglich: American Express, Visa Card und Master Card.

Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter berechtigt ist, rückständigen Mietzins, der bis zum Auszugstermin nicht bezahlt worden ist, über die von dem Mieter vorgelegte Kreditkarte abzurechnen.

6. Kaution

6.1 Zur Absicherung gegen eventuelle auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wird für ein Apartment Economic eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe in Höhe von 1.000,00 Euro (in Worten: eintausend Euro) gestellt.

6.2 Zur Absicherung gegen eventuelle auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wird für ein Apartment Comfort und Junior Suite eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe in Höhe von 1.500,00 Euro (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) gestellt.

6.3 Zur Absicherung gegen eventuelle auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wird für ein Apartment Suite und Family Suite eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe in Höhe von 2.000,00 Euro (in Worten: zweitausend Euro) gestellt.

6.4 Die Kaution ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf ein noch von dem Mieter bekannt zu gebendes Konto zurück zu überweisen, soweit sie nicht in Anspruch genommen wurde.

7. Vorübergehender Gebrauch / Benutzung der Mietsache

7.1 Der Mieter mietet zum vorübergehenden Gebrauch an.

7.2 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Apartments an andere als im Vertrag benannte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erfolgen.

7.3 Tierhaltung ist nicht gestattet.

7.4 Bei allen Apartments handelt es sich um Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Apartment geraucht werden, wird eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 500,00 (= netto € 420,17 zzgl. USt z.Z. 19 % = € 79,83) in Rechnung gestellt, damit der Folgemieter in ein angenehmes Wohnambiente einziehen kann.

7.5 Für die Mietsache erhält der Mieter bei Übergabe zwei Schlüssel, einen Haustür/Apartmentschlüssel und einen Briefkastenschlüssel, die bei Mietende dem Vermieter zurückgegeben werden.

8. Instandhaltung des Mietobjektes

8.1 Zeigen sich im Laufe der Mietzeit Schäden am Mietobjekt, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich anzuzeigen.

8.2 Der Mieter hat das Apartment pfleglich zu behandeln.

8.3 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzungen der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.

8.4 Das Inventar darf nicht entfernt werden.

9. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

9.1 In den Gemeinschaftsräumen im Keller stehen dem Mieter Waschmaschinen und Trockner gegen Gebühr zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Mieter benutzt.

9.2 Diese von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.

10. Internet

Der Mieter kann gegen entsprechende Zusatzzahlungen die Internetanschlüsse in den einzelnen Apartments benutzen. Das Internet hat eine Leistung von 5 Gigabyte. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass, wenn das Netz überlastet ist, eine Internetverbindung nicht zustande kommt.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird.

11. Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter

11.1 Der Vermieter oder/und sein Beauftragter können das Objekt aus wichtigen Gründen nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.

11.2 Bei Abwesenheit des Mieters von mehr als zwei Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und einen Schlüssel bei der Hausverwaltung des Vermieters zur Verfügung zu stellen.

12. Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit

12.1 Bei Beendigung der Mietzeit ist das Apartment sauber und im selben Zustand wie zu Mietbeginn bis spätestens 11.30 Uhr zu übergeben. Sollte das Apartment nicht im ordnungsgemäßen Zustand bis zum vorgenannten Zeitpunkt übergeben werden, wird eine Tagesgebühr in Höhe von mindestens € 250,00 (= netto € 233,64 zzgl. USt z.Z. 7 % = € 16,36) fällig. Der Mieter trägt die Kosten für eine eventuell erforderliche Nachreinigung.

12.2 Der Mieter hat dem Vermieter Schäden in und am Apartment zu ersetzen, soweit der Mieter diese Schäden zu vertreten hat.

12.3 Im Laufe der Mietzeit beschädigtes Inventar hat der Mieter zu ersetzen oder mit angemessenem Geldbetrag auszugleichen, soweit er diese Schäden zu vertreten hat.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich der Unwirksamen am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

- Als Gerichtsstand gilt München als vereinbart, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO auf die Vertragsparteien zutreffen. Bei Auseinandersetzungen mit juristischen Personen des Auslandes innerhalb der EU gilt ergänzend EuGVVO Art. 22 Nr.1.

- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.